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   BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88   

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BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88 (https://dejure.org/1990,3590)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 6 C 37.88 (https://dejure.org/1990,3590)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 6 C 37.88 (https://dejure.org/1990,3590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt einer Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen mit Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und Angabe von auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände abgestellten Gründen - Urteilsbegründung mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsbegründung in KDV-Sachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>, vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 - sowievom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazuBeschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
    Eine solche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der Verwaltungsgremien ist insbesondere dann erforderlich, wenn diese den Antragsteller im Sinne von § 14 Abs. 2 KDVG persönlich (mündlich) angehört und ihre Entscheidung auf das Ergebnis dieser persönlichen Anhörungen gestützt haben und wenn sodann das Verwaltungsgericht gemäß § 14 Abs. 3 KDVG allein aufgrund des Akteninhalts zu einer abweichenden Bewertung gelangt (vgl. dazu bereitsBeschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - sowieUrteil vom 17. Juli 1985 - BVerwG 6 C 119.84 -).
  • BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
    Dieses wird nunmehr unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats zur Anerkennung von Reservisten (vgl.Urteil vom 2. März 1989 - BVerwG 6 C 10.87 - <BVerwGE 81, 294 = Buchholz 448.6 § 1 KDVG Nr. 33>) zu prüfen haben, ob der Kläger im Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung zur hinreichend sicheren Überzeugung des Gerichts eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen hat.
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>, vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 - sowievom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazuBeschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>, vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 - sowievom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazuBeschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 10.06.1986 - 6 C 117.84

    Anforderungen an die Urteilsbegründung in Kriegsdienstverweigerungssachen -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>, vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 - sowievom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazuBeschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 6 C 40.87

    Das Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen an die Urteilsbegründung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - , vom 18. Februar 1981 - BVerwG 6 C 159.80 - <BVerwGE 61, 365 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 119>, vom 10. Juni 1986 - BVerwG 6 C 117.84 - sowievom 30. Januar 1990 - BVerwG 6 C 40.87 -) muß die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Würdigung des Beweisergebnisses im Einzelfall und eine auf die Person des Wehrpflichtigen und die sonstigen konkreten Umstände (vgl. dazuBeschluß vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - <BVerwGE 55, 217 = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 107>) abgestellte Angabe der Gründe enthalten, die für die Entscheidung über das Anerkennungsbegehren maßgebend gewesen sind; nur unter dieser Voraussetzung kann die Urteilsbegründung die Funktion erfüllen, die Entscheidungsfindung des Verwaltungsgerichts sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar zu machen.
  • BVerwG, 17.07.1985 - 6 C 119.84

    Urteilsbegründung bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 6 C 37.88
    Eine solche Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der Verwaltungsgremien ist insbesondere dann erforderlich, wenn diese den Antragsteller im Sinne von § 14 Abs. 2 KDVG persönlich (mündlich) angehört und ihre Entscheidung auf das Ergebnis dieser persönlichen Anhörungen gestützt haben und wenn sodann das Verwaltungsgericht gemäß § 14 Abs. 3 KDVG allein aufgrund des Akteninhalts zu einer abweichenden Bewertung gelangt (vgl. dazu bereitsBeschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - sowieUrteil vom 17. Juli 1985 - BVerwG 6 C 119.84 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2015 - 7 B 16.14

    Beamtenversorgungsrecht; Versorgungsbezüge; Rückforderungsbescheid;

    In jenen Fällen ist eine etwaige fehlerhafte Rechtsanwendung ausschließlich dem Verantwortungsbereich der Behörde zuzuordnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1985, a.a.O., Rn. 22 und Beschluss vom 14. Juni 2012, a.a.O., Rn. 7).

    Versorgungsempfänger können sich gegenüber nachträglichen Ruhensberechnungen grundsätzlich nicht auf Vertrauensschutz berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1985 - 6 C 37.88 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 15.08.2002 - 6 B 46.02

    Kriegsdienstverweigerung; Urteilsbegründung; vereinfachtes Verfahren

    So muss sich die Begründung ggf. auch auf die Frage erstrecken, aus welchen Gründen das Gericht die Überzeugung von einer ernsthaften Gewissensentscheidung des Klägers in entsprechender Anwendung des § 14 Abs. 3 KDVG allein auf der Grundlage des Akteninhalts gewonnen hat, obwohl der Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung diese Überzeugung nach persönlicher Anhörung des Klägers nicht zu gewinnen vermochte; in diesen Fällen muss sich das Gericht mit der Wertung des Ausschusses auseinander setzen, um seine eigene abweichende Entscheidung nachvollziehbar zu machen (vgl. Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 C 37.88 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 22).
  • BVerwG, 08.11.1990 - 6 B 31.90

    Begründungspflicht für Urteile in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anspruch auf

    Zur Begründung ihrer Rüge beruft sich die Beklagte auf die Rechtsprechung des Senats zu der sich aus § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO ergebenden Begründungspflicht für Urteile insbesondere in Kriegsdienstverweigerungssachen (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 sowie Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 6 C 37.88 - und 18. Juni 1990 - BVerwG 6 C 53.88 -).
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